Wer kann Logopädie verodnen?
Um eine logopädische Therapie zu beginnen, ist eine
ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept) erforderlich.
Diese wird von Hausärzt*innen, Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Neurolog*innen, Phoniater*innen, Pädaudiolog*innen, Zahnärzt*innen oder Kieferorthopäd*innen
ausgestellt.
Wie geht es weiter?
Zunächst führen wir mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch, in dem wir nach Entwicklung und Hintergründen der Symptomatik fragen. Danach erfolgt eine genaue Untersuchung der Sprache und des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens.
Je nach Störungsbild werden dabei unterschiedliche Testverfahren bzw. Sprach- und Verhaltensbeobachtungen eingesetzt. Darauf aufbauend legen wir individuelle Therapieziele fest und erstellen einen Behandlungsplan. Im Verlauf der Therapie werden die festgelegten Ziele laufend im Sinne einer Verlaufsdiagnostik überprüft. Bei Therapien mit Kindern begleiten und unterstützen regelmäßige Elterngespräche die Therapie. Bei Kindern achten wir besonders darauf, die Therapie spielerisch zu gestalten und Druck zu vermeiden. Sie sollen Spaß am Umgang mit Sprache finden.
