Der erste Schritt


Wie kommen Sie zu einem Rezept?

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Logopädie für notwendig erachtet. Die Verordnung kann durch einen Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Neurologe erfolgen.

 

Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden deshalb in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Die ärztliche Behandlung für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren ist für Sie in der Regel kostenfrei. Erwachsene ab 18 Jahren müssen die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro und zehn Prozent des Rezeptwertes selbst zahlen - außer Sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit.

Wie geht es weiter?

Zunächst führen wir mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch, in dem wir nach Entwicklung und Hintergründen der Problematik fragen. Danach erfolgt eine genaue Untersuchung der Sprache und des Sprechens oder der Stimme oder des Schluckens.

Je nach Problemstellung werden dabei unterschiedliche Testverfahren bzw. Sprach- und Verhaltensbeobachtungen eingesetzt. Darauf aufbauend legen wir individuelle Therapieziele fest und erstellen einen Behandlungsplan. Im Verlauf der Therapie werden die festgelegten Ziele laufend im Sinne einer Förderdiagnostik überprüft. Bei Therapien mit Kindern begleiten und unterstützen regelmäßige Elterngespräche die Therapie. Bei Kindern achten wir besonders darauf, die Therapie spielerisch zu gestalten und Druck zu vermeiden. Sie sollen Spaß am Umgang mit Sprache finden.